Mutterschutz ist wichtig. Für die Mutter, das Kind und das Arbeitsumfeld. Geschützte Personen Schwangere, Wöchnerinnen, Stillende sowie das Ungeborene als auch das gestillte Kind benötigen einen besonderen Schutz am Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber hat deshalb die Pflicht, diese Frauen und deren Kind vor Gefährdungen zu schützen.
Zum Gesundheitsschutz der schwangeren Arbeitnehmerinnen gehören unteranderem:
Gerne unterstützen wir sie beim Umsetzen dieser und den weiteren Vorgaben der Gesetzgebung in ihrem Betrieb.