Risikobeurteilungen
Die Methode Suva zur Beurteilung und Minderung von Risiken bei Arbeitsabläufen wurde 1999 speziell entwickelt zur Risikobeurteilung von Arbeitsabläufen, bei denen der Mensch direkt als Akteur auftritt.
Legitimation:
Die Methode Suva zur Beurteilung von Risiken und deren Minderung bei Arbeitsabläufen. Sie hilft Sicherheitsingenieuren und entsprechend ausgebildeten Sicherheitsfachleuten, sichere Arbeitsabläufe im Betrieb zu etablieren. Als Sicherheitsfachmann EigV sowie die Teilnahme am Seminar «Risiken beurteilen und mindern mit der Methode Suva» befähigen eine solche Methode in Ihrem Betrieb anzuwenden.
In folgenden Fällen ist eine Risikobeurteilung durchzuführen:
Neue Arbeitsstoffe und techniken:
Bei Verwendung neuer Arbeitsstoffe und -techniken Begründung: Es ist der Erfahrung nach notwendig, weil es eben an Erfahrung mangelt (Unfallversicherungsgesetz (UVG) Art. 82).
Besondere Gefährdungen (Stand der Technik):
Bei (besonderen) Gefährdungen, für die keine oder nur teilweise anerkannte Regeln der Technik vorliegen Begründung: Es ist nach dem Stand der Technik notwendig, weil kein Stand der Technik beschrieben ist oder z. B. alte Anlagen diesen Stand nicht mehr erfüllen (UVG Art. 82).
Ausnahmesituationen (geltende Regeln können nicht eingehalten werden):
Bei Ausnahmesituationen, in denen geltende Regeln nicht eingehalten werden können (z. B. Reparatur/Instandhaltung) Begründung: Es ist analog einer Ausnahmebewilligung das gleichwertige Schutzniveau den Verhältnissen angemessen nachzuweisen. (UVG Art. 82).