Wir übernehmen bei Ihnen die Funktion als Gefahrgutbeauftragter
Unternehmen, die gefährliche Güter umschlagen (verpacken, versenden, laden, entladen) oder befördern sind verpflichtet, einen Gefahrgutbeauftragten zu ernennen und ggf. an die Behörde zu melden. Der Gefahrgutbeauftragte muss eine entsprechende Ausbildung mit bestandener Prüfung ausweisen.
Legitimation:
Als geprüfter Gefahrgutbeauftragter GGBV bin ich autorisiert, in Ihrem Betrieb, ein entsprechendes Mandat anzunehmen und auszuführen.
Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten
Gefährliche Güter auf der Strasse oder in Ihrem Betrieb sind für alle ein Risiko, die sich in deren Umgebung befinden. Deshalb ist es obligatorisch, dass Sie einen Gefahrengutbeauftragten ernennen und ausbilden lassen, wenn Ihr Betrieb solche Güter befördert oder umschlägt (verpackt, versendet, lädt, entlädt).
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der geforderten Auflagen nach ADR oder RID und stellen sicher, dass die Arbeiten mit dem Gefahrgut Ihres Betriebes fachmännisch erledigt werden.