Wann braucht ein Betrieb eine Chemikalien-Ansprechperson?
Eine Ansprechperson für Chemikalien ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn ein Betrieb:
- Gefährliche Chemikalien herstellt, einführt, vertreibt oder anwendet
- Sicherheitsdatenblätter bereitstellen und Pflichten zur Selbstkontrolle erfüllen muss
- Produkte mit besonderen Gefahrenkennzeichnungen lagert oder verwendet
- Sich an das Umwelt- oder Gefahrgutrecht halten muss
Diese Ansprechperson dient als Schnittstelle zwischen Betrieb, Behörden und Dritten.
Unsere Lösung: Externe Chemikalien-Ansprechperson – Ihr Vorteil
Als ASM FISCHER übernehmen wir für Sie die Rolle der externen Chemikalien-Ansprechperson im Mandatsverhältnis. Dabei profitieren Sie von einem klaren gesetzlichen Nachweis Ihrer Pflicht sowie von unserer fachlichen Kompetenz, die wir durch langjährige Erfahrung in der chemischen Industrie mitbringen. Wir bieten Ihnen rechtliche Sicherheit im Umgang mit Chemikalien und sorgen gleichzeitig für eine praxisnahe Umsetzung aller Anforderungen direkt bei Ihnen vor Ort.



