umfassend – nachhaltig – individuell

Wann braucht ein Betrieb eine Chemikalien-Ansprechperson?

Eine Ansprechperson für Chemikalien ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn ein Betrieb:

  • Gefährliche Chemikalien herstellt, einführt, vertreibt oder anwendet
  • Sicherheitsdatenblätter bereitstellen und Pflichten zur Selbstkontrolle erfüllen muss
  • Produkte mit besonderen Gefahrenkennzeichnungen lagert oder verwendet
  • Sich an das Umwelt- oder Gefahrgutrecht halten muss

Diese Ansprechperson dient als Schnittstelle zwischen Betrieb, Behörden und Dritten.

Unsere Lösung: Externe Chemikalien-Ansprechperson – Ihr Vorteil

Als ASM FISCHER übernehmen wir für Sie die Rolle der externen Chemikalien-Ansprechperson im Mandatsverhältnis. Dabei profitieren Sie von einem klaren gesetzlichen Nachweis Ihrer Pflicht sowie von unserer fachlichen Kompetenz, die wir durch langjährige Erfahrung in der chemischen Industrie mitbringen. Wir bieten Ihnen rechtliche Sicherheit im Umgang mit Chemikalien und sorgen gleichzeitig für eine praxisnahe Umsetzung aller Anforderungen direkt bei Ihnen vor Ort.

Wir bringen fundiertes Know-how mit

Unsere Qualifikation – Ihre Sicherheit

  • Ausbildung zum Chemikanten EFZ – fundiertes Praxiswissen im Umgang mit Chemikalien und deren Prozesse im Betrieb
  • Ausbildung zur Chemikalien-Ansprechperson – gesetzlich anerkannter Nachweis der Fachkunde

Hauptaufgaben der Chemikalien-Ansprechperson:

  • Überwachung und Kontrolle der Lagerung und Kennzeichnung von Chemikalien

  • Erstellung und Pflege von Betriebsanweisungen
  • Beratung bei Beschaffung und Umgang mit Gefahrstoffen
  • Schulung von Mitarbeitenden im sicheren Umgang mit Chemikalien
  • Einhaltung der Selbstkontrolle und Erstellung entsprechender Dokumentationen
  • Ansprechpartner für Behörden und weitere Dritten