Wir erstellen Ihnen ein vollständiges und nachhaltiges Konzept
Die Bestimmungen der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) gelten grundsätzlich für sämtliche Betriebe, die in der Schweiz Arbeitnehmende beschäftigen. Welche Anforderungen in welchem Konzept genau umgesetzt werden müssen, beschreibt die Richtlinie EKAS 6508.
Arbeitssicherheits-
systeme nach EKAS 6508
In der EKAS Richtlinie 6508 gilt es nachzuschlagen, in welchem Umfang Sie ihre Arbeitssicherheit, als Arbeit- und Auftraggeber erfüllen müssen. Dies steht unter anderem in einer Abhängigkeit zu der Anzahl Mitarbeitenden sowie zu den Gefahren, welche in Ihrem Unternehmen vorhanden sind.
Individuelle Lösungsansätze:
Es spielt dabei keine Rolle ob es sich um einen Kleinstbetrieb, ein KMU oder einen Grossbetrieb handelt, wir erarbeiten für Sie die geforderte Branchen-, Betriebsgruppenlösung oder auch ein individuelles Konzept. Selbstverständlich sind wir auch in der Lage eine bestehende Lösung weiterzuentwickeln.
Einzelne Komponenten der Arbeitssicherheit:
Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch beim Erstellen oder optimieren einzelner Themen oder Komponenten Ihrer Arbeitssicherheit.



